AGB

Version 2024.01

These terms and conditions are available in German only.
The German version shall be taken as the original and sole binding version.

1.Geltungs & Vertragsabschluss

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von roam.social by Lisa Paola Weibel, nachfolgend in Kurzform «Agentur» genannt, mit ihren Auftraggeber und Lizenznehmern, nachstehend in Kurzform «Kunde» genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3 Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich – sofern vorhanden – aus den unterbreiteten Offerten und den Brand Bubble Flatrate-Dokumenten der Agentur.

1.4 Grundlage für die Zusammenarbeit und Vertragsbestandteil ist das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing (mündlich oder schriftlich). Zusätzlich gilt der E-Mail-Verkehr als fixer Bestandteil von Beauftragung, Briefing und Bestätigung für und von Agenturleistungen.

1.5 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.

1.6 Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen vorgängigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

1.7 Die deutsche Version der AGB ist verbindlich. Andere Sprachen werden als Verständnishilfen geschaffen und sind rechtlich nicht bindend.

 

2. Fremdleistungen und Beauftragung Dritter

2.1 Die Agentur kann zur Realisierung von Projekten notwendige Leistungen eigenständig oder nach eigenem Ermessen durch Beizug von Dritten umsetzen. Ein Beizug von Dritten ist dem Kunden schriftlich mitzuteilen.

 

3. Termine

3.1 Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich als verbindlich zu definieren und von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

3.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt stets vorbehalten.

3.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

 

4. Präsentationen

4.1 Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

4.2 Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt, sofern diese nicht ausdrücklich bezahlt wurden, und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen.

4.3 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

 

5. Honorar

5.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur nach zwei weiteren Mahnungen mit angemessener Nachfrist ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 3% zu.

5.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Agentur berechtigt, bei Aufträgen über CHF 10‘000.00 im Voraus eine Akontozahlung in der Höhe von bis zu 50% des Auftragsvolumens einzufordern.

5.3 Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.

5.4 Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%. Davon ausgenommen sind berechtigte Rücktritte des Kunden, z. B. eine Kündigung aus wichtigem Grund. Bereits getätigte Zahlungen an Drittdienstleister gelten für diese Beträge die jeweiligen Annulierungsbedingungen.

5.6 Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich exkl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. 

6. Allgemeines Eigentumsrecht, Urheberrecht & Nutzungsrecht

6.1 Wir stellen unserer Kundschaft auf Anfrage die jeweils individuell erstellten offenen Daten zur freien Verfügung zu. Ausgenommen davon sind Dateien, die aufgrund von Verträgen mit Dritten nicht weitergegeben werden dürfen.

6.2 Die Kundschaft erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars sämtliche Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Die Nutzungsrechte können durch Rechte von Dritten eingeschränkt werden (z. B. Schauspieler-Verträge, Schrift-Lizenzen, Sprecher-Verträge etc.).

6.3 Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

6.4 Mangels schriftlicher Übereinkunft zwischen den Parteien überträgt die Agentur die zeitlichen, räumlichen und sachlich uneingeschränkten Urheberrechte an den von ihr geschaffenen Werken mit langfristigem Nutzungszweck (Wortmarken, Bildmarken, Logos, Signete, Packungen und Etiketten) an den Kunden. Diese Übertragung schliesst auch das Bearbeitungsrecht ein.

6.5 Für den Fall widerrechtlicher Nutzung der von der Agentur geschaffenen Werke, die das Recht Dritter verletzt, haftet der Kunde. Die Agentur hat Auskunft zu erteilen über die Rechteverhältnisse an einem Produkt.

6.6 Die Urheberrechte der Werke, welche durch die Agentur entwickelt werden, verbleiben bei der Agentur. So steht es dieser frei, diese bei anderen Projekten weiter zu verwenden. Dies gilt besonders für Software-Komponenten und universelle Grafik-Elemente wie z.B. Icons und Fotos. Speziell für den Kunden entwickelte Produkte wie Logos, Zeichnungen etc. sind davon explizit ausgenommen.

 

7. Social Media Management und Social Media Kampagnen

7.1 Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.

7.2. Die Betreuung der Social Media Accounts bzw. die Einrichtung neuer Accounts erfolgt stets im Namen und Auftrag des Kunden. Der Kunde ist bzw. wird Vertragspartner des jeweiligen sozialen Netzwerkes.

7.3. Die von dem Kunden erhaltenen Passwörter und/oder Administratoren-Berechtigungen für die jeweiligen Social Media Konten werden von der Agentur streng vertraulich behandelt. Eine Offenbarung der Daten gegenüber Dritten wird durch sichere Verwahrung vermieden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Passwörter mindestens einmal pro Jahr zu wechseln und die Agentur über einen Wechsel zu informieren, sofern die Agentur die Passwörter noch benötigt.

7.4. Die Agentur übernimmt keine Garantie dafür, dass mit der Betreuung der jeweiligen Social Media Kanäle eine Steigerung der Abonnentenzahl, der Sichtbarkeit o.ä. herbeigeführt wird. Des Weiteren übernimmt die Agentur keine Verantwortung für den technischen Ausfall der einzelnen Kanäle.

7.5. Beim regulären Community Management in einem Mandatsverhältnis (z.B. monatlicher Retainer für Social Media Management) sind Reaktionen und Kundeninteraktionen jeweils zu regulären Bürozeiten, nicht aber darüber hinaus, über Nacht oder am Wochenende vorgesehen. Sollte dies gewünscht werden, muss die Agentur ausdrücklich darüber informiert werden, um eine spezifische Vereinbarung aufzusetzen.

7.6. Entsteht mehr oder weniger Betreuungsaufwand als in einer Vereinbarung (z.B. monatlicher Retainer für Social Media Management) vorgesehen ist, sucht die Agentur das Gespräch mit dem Kunden um eine angepasste Vereinbarung zu treffen.

 

8. Kennzeichnung

8.1 Die Agentur darf die von ihr entwickelten Unterlagen und Objekte angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunden ausgeschlossen werden.

8.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

8.3 Öffentliche Rezensionen, resp. Testimonials, die der Kunde der Agentur zur Verfügung stellt, dürfen auf allen Kanälen ohne räumliche und zeitliche Einschränkung genutzt werden.

 

9. Mitwirkungspflichten des/der Kund:in

9.1 Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

 

10. Gewährleistung

10.1 Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter, welche die Agentur vom Kunden erhält, kann die Agentur ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Kunden in guten Treuen davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten wider Erwarten dennoch Dritte Rechtsansprüche geltend machen, so übernimmt der Kunde alle Kosten, die für die Abwendung dieser Ansprüche anfallen (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten) und ersetzt der Agentur allen daraus entstehenden Schaden.

10.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrages benötigten Räumlichkeiten, vereinbarte Gegenstände oder die aufzunehmenden Personen verfügbar bzw. zugänglich sind. Ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Kunden kann die Agentur davon ausgehen, dass die Berechtigung der aufzunehmenden Personen und für die zu aufzunehmenden Räumlichkeiten vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

10.3 Die Agentur gewährleistet, dass die von ihr erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind, insbesondere im Rahmen dessen, was gesetzlich und aufgrund allfälliger Wahrnehmungsverträge zwischen Urhebern und Verwertungsgesellschaften möglich und zulässig ist. Die Agentur informiert den Auftraggeber, falls solche Verwertungsverträge bestehen sollten. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für Leistungen Dritter, bei deren Beschaffung sie lediglich als Vermittlerin aufgetreten ist.

10.4 Wenn die Agentur im Rahmen der Auftragserfüllung, stellvertretend für den Auftraggeber Bildlizenzen oder sonstige Drittrechte erwirbt, so wird die dafür geltende Vergütung, Laufzeit, Umfang und Einschränkungen im Rahmen der Originalrechnung dokumentiert. Jeder weitergehende Rechteerwerb für Nutzungen darüber hinaus (z.B. zeitlich, räumlich, örtlich) sowie die Einhaltung der Ablauffrist der Nutzung obliegt dem Kunden.

 

11. Haftung & Produkthaftung

11.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Massnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Massnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstossen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Massnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form (E-Mail zulässig) zu erfolgen.

11.2 Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemassnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

11.3 Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.

11.4 Mängel, welche zugesicherte Eigenschaften betreffen, werden, sofern sofort gerügt, durch die Agentur mittels kostenloser Nachbesserung behoben. Als Mangel gilt ein Umstand, der entweder zu einer erheblichen Funktionsstörung beiträgt, oder die wesentliche Funktion des Produktes beeinträchtigt. Mängel, welche nicht durch die Agentur zu verschulden sind, wie zum Beispiel Störungen beim ISP (Internet Service Provider) oder weiteren Ausfällen von durch die Agentur genutzten Dienstleistungen werden von dieser Gewährleistung ausgeschlossen.

 

12. Datenschutz & Geheimhaltungspflicht

12.1 Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

12.2 Die Agentur lehnt jede Verantwortung und Haftung für die Datensicherheit (insbesondere, aber nicht abschliessend Übertragung, Geheimhaltung, Integrität und Verfügbarkeit) im Zusammenhang mit der Übermittlung oder sonstiger Nutzung der Daten ab.

12.3 Die Agentur darf Schriften (Webfonts) von Drittanbietern (wie z. B. Google Fonts oder Adobe Fonts) einbinden.

12.4 Die Agentur darf Daten auf der ganzen Welt speichern. Allfällige Ansprüche und Pflichten, die aufgrund sensibler Daten auf Basis des Datenschutzgesetzes oder eines anderen Gesetzes bestehen und daher einen strengen regulierten Umgang erfordern, sind der Agentur durch den Kunden im Voraus mitzuteilen und können zusätzliche Kosten verursachen. Schaden und rechtliche Forderungen, die entstehen und vor denen die Agentur nicht ausdrücklich gewarnt wurde, gehen zu Lasten des Kunden.

 

13. Vorzeitige Auflösung

13.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstösst;

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

13.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen, zur Behebung des Vertragsverstosses gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstösst. Die Agentur hat allfällig bezahlte aber nicht verrichtete Arbeit dem Kunden zurückzuzahlen.

13.3 Jede Partei ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die andere Partei einen Nachlassvertrag abschliesst, Gläubigerschutz beantragt oder wenn über sie der Konkurs eröffnet wird.

 

14. Reguläre Auflösung

14.1 Einzelaufträge erlöschen mit ihrer Erfüllung.

14.2 Für Aufträge im Dauerverhältnis gilt eine Mindestvertragsdauer von 2 Monaten. Verträge können mit einer Frist von 15 Tagen zum Ende der Mindestvertragsdauer von beiden Parteien gekündigt werden. Danach können Aufträge im Dauerverhältnis, sofern nicht anders definiert, von beiden Parteien unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist auf Ende jeden Monats gekündigt werden. Dies unter gleichzeitiger Abgeltung aller üblicherweise bis zur ordentlichen Beendigung des Vertrages verrechneter, oder verrechenbarer Aufwendungen (Fixkosten, Honorare etc.).

 

15. Geschäftsausgabe

15.1 Im Falle einer Geschäftsaufgabe bemüht sich die Agentur dem Kunden alle benötigten Daten in geeigneter Form (CD, USB-Stick oder ZIP-Datei) zu übermitteln, so dass die Webseite, die kreativen Arbeitserzeugnisse oder die medialen Inhalte eigenständig weitergeführt werden, resp. bewirtschaftet werden kann oder diese an einen anderen Dienstleister abgetreten werden können.

 

16. Anwendbares Recht, Erfüllungsort & Gerichtsstand

16.1 Es gilt das Schweizerische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Winterthur, Kanton Zürich.

 

17. Salvatorische Klausel

17.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, welche die Vertragsparteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Dasselbe gilt für allfällige Lücken in diesen AGB.